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Die Mitte Oberwallis sagt 1 x JA und 1 x NEIN

13. November 2022 – Der Ausschuss der Mitte Oberwallis hat sich mit den beiden Vorlagen für die kantonalen Abstimmungen vom 27. November 2022 auseinandergesetzt und schlägt folgende Abstimmungsparolen vor:

  • JA zur Änderung des Ausführungsgesetzes zum Bundesgesetz über die Familienzulagen
  • NEIN zum Gesetz über die Palliative Care und die Rahmenbedingungen für Beihilfe zum Suizid in Institutionen und Einrichtungen

 

Das Wallis gehört bereits heute zu den Kantonen mit den höchsten Familienzulagen. Aus diesem Grund hat sich die Mitte Oberwallis im Grossrat für die Ausarbeitung des nun vorliegenden Gegenvorschlags eingesetzt. Der Abstimmungstext bringt eine massvolle Erhöhung der Familienzulagen und eine gerechte Finanzierung durch Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Die Erhöhung der Familienzulagen stärken den Mittelstand.

Das Gesetz über die Palliative Care und die Rahmenbedingungen für Beihilfe zum Suizid in Institutionen und Einrichtungen behandelt ein äusserst sensibles Thema in unserer Gesellschaft. Die Möglichkeit einer schwerkranken Person externe Suizidhilfe in einer Institution mit öffentlichem Auftrag zu erhalten ist bereits heute vorhanden und durch die Bundesverfassung gewährleistet. Aus diesem Grund ist der vorliegende Gesetzesentwurf unnötig. Es muss den Institutionen überlassen bleiben, wie sie diesen Teil ihrer gesellschaftlichen Aufgabe selbst individuell, menschlich und professionell behandeln wollen.

 

Die Mitte Oberwallis