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Ein erfolgreicher Jahresabschluss – Rückblick auf die Dezembersession im Grossen Rat

23. Dezember 2022 – Beim vom Staatsrat vorgeschlagenen Budget versucht jeweils jede Fraktion, Anpassungen im Sinne ihrer Prioritäten vorzunehmen. Dafür ist das Parlament da. Gesamthaft darf es dabei grundsätzlich keine Mehrausgaben geben. Jede Änderung muss im vorgegebenen Budget kompensiert werden. Manche Parteien sind erfolgreicher, andere weniger. Die Mitte Oberwallis war die mit Abstand erfolgreichste Fraktion im Grossen Rat. Einige der Budgetanträge und weitere erfolgreiche Vorstösse werden hier kurz thematisiert.

Energiegesetz

Die Mitte Oberwallis hat sich von Anfang an intensiv mit dem Energiegesetz beschäftigt und eine Arbeitsgruppe mit Spezialisten eingesetzt. Ein «Verbotsgesetz» hätte vor dem Volk, welches das CO₂-Gesetz mit 61 Prozent abgelehnt hat, keine Chance. Das neue Gesetz muss für die Bevölkerung verträglich sein. Viele unserer Vorschläge wurden bereits nach der Vernehmlassung berücksichtigt. Aus Sicht der Mitte Oberwallis sollten Zwänge, Verbote und Bürokratie möglichst vermieden werden. Anreize sind sinnvoll. Der neue Vorschlag ist grundsätzlich ein guter Kompromiss. Der Teufel steckt aber im Detail. Deshalb haben wir rund 18 Abänderungsanträge eingereicht. Es geht hier v.a. darum, unnötige Bürokratie für Gemeinden und Bürger zu vermeiden. Nicht akzeptabel ist, dass der Staatsrat der Kommission trotz mehrfacher Aufforderung und trotz der gesetzlichen Verpflichtung dazu die wichtigen Energieverordnungen nicht vorgelegt hat. Kurz- und mittelfristig entscheidend ist doch, dass Projekte für grossflächige alpine Photovoltaikanlagen und Wasserkraftwerke möglichst rasch umgesetzt werden. Bewilligungsverfahren sind stark zu vereinfachen. Hier liegt der Schlüssel für die Energiewende. Und nicht in neuen Verboten und Vorschriften. Das Dekret, das wir im Februar behandeln, ist diesbezüglich sehr wichtig.

Ladenöffnung

Die Mitte Oberwallis hätte sich beim Gesetz über die Ladenöffnung noch mehr Spielraum für die Gemeinden gewünscht. Insgesamt liegt aber ein guter Kompromiss mit etwas mehr Flexibilität auf dem Tisch. Stets zu betonen ist, dass die Angestellten durch das eidgenössische Arbeitsgesetz geschützt werden. Nur wegen längerer Öffnungszeiten muss kein Angestellter länger arbeiten. Wichtig ist zudem, dass die Öffnungszeiten nicht verpflichtend sind. Man kann, muss aber nicht.

1.2 Mio. für den kantonalen Radweg

Die Mitte Oberwallis setzte sich erfolgreich für einen kantonalen Radweg ein. Gegen den Willen des Staatsrats erreichte sie eine deutliche Mehrheit zu Gunsten eines Beitrags von 1.2 Mio. Franken für die Planung und Umsetzung des kantonalen Radwegs. Das neue Gesetz wird ab 1. Januar 2023 in Kraft treten und das zuständige Departement muss jetzt rasch an die Arbeit gehen.

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