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Ja zum Stromgesetz – für eine nachhaltige Energiepolitik, die Unabhängigkeit schafft

15. April 2024 – Der Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine hat deutlich gezeigt, wie abhängig die Schweiz noch immer von fossilen Energieträgern aus dem Ausland ist. Damit die Stromversorgung in der Schweiz sichergestellt bleibt, ist der sozialverträgliche Zubau erneuerbarer Energien zentral. Das Stromgesetz wurde im Parlament von der Mitte-Fraktion einstimmig unterstützt. Weil die Gegner der Vorlage jedoch das Referendum gegen das Stromgesetz ergriffen haben, wird am 9. Juni das Stimmvolk über die Vorlage entscheiden.

Einheimische Stromversorgung sichern

Um mit dem steigenden Stromverbrauch der Schweizer Bevölkerung und Wirtschaft Schritt zu halten, muss in den kommenden Jahren die Schweizer Stromproduktion rasch ausgebaut werden. Bereits heute müssen diejenigen Projekte umgesetzt werden, welche die Versorgungssicherheit für die nächsten 5 bis 15 Jahre sicherstellen. Das Stromgesetz setzt verbindliche Ziele, um diesen Ausbau im Inland mittels erneuerbarer Energien und ohne zusätzliche Kosten zu bewältigen. Dies währenddem die Gegner auf veraltete Technologien und Verbote setzen. Bis 2035 können durch das Stromgesetz in der Schweiz pro Jahr 35 Milliarden Kilowattstunden Strom aus Sonne, Wind, Biomasse oder Geothermie produziert werden. Die Produktion aus erneuerbaren Energien wäre so rund sechsmal grösser als heute und würde in etwa den heutigen Jahresverbrauch der Schweizer Haushalte und Industrie decken. «Mit dem neuen Stromgesetz sagen wir JA zu einer starken Wasserkraft und damit JA zu mehr Versorgungssicherheit auch im Winter», sagt Mitte-Ständerat Beat Rieder. Für Die Mitte ist zentral, dass der nötige Ausbau Rücksicht nimmt auf die Kaufkraft des Mittelstandes und der Familien und gleichzeitig vereinbar ist mit den Pariser Klimazielen.

Effizienz und erneuerbare Energien fördern

Das Stromgesetz vereinfacht den Zubau von Solaranlagen auf Dächern und Fassaden. Damit können bereits verbaute Flächen effizient zur Stromproduktion genutzt und unverbaute Flächen geschont werden. Da die Kantone verpflichtet werden, in ihren Richtplänen die zur Stromproduktion geeigneten Gebiete zu definieren, wird der Landschaftsschutz sowie der Kulturlandschutz gestärkt. «Mit dem Stromgesetz haben wir eine sorgfältig ausgearbeitete Vorlage, über welche die Versorgungssicherheit mit Strom aus erneuerbaren Energien gestärkt wird», sagt Mitte-Nationalrätin Priska Wismer-Felder. Durch eine Erleichterung der Planungsbedingungen innerhalb als geeignet definierter Zonen wird der Bau von Windkraft- und Solaranlagen von nationalem Interesse vereinfacht. Das Stromgesetz verbietet den Bau von Stromproduktionsanlagen in Biotopen von nationaler Bedeutung sowie in Wasser- und Zugvogelreservaten. Damit werden die Biodiversität und Landschaften, die nicht als geeignete Gebieten ausgewiesen sind, geschont.

Durch eine Erleichterung der Planungsbedingungen innerhalb als geeignet definierter Zonen wird der Bau von Windkraft- und Solaranlagen von nationalem Interesse vereinfacht. Das Stromgesetz verbietet den Bau von Stromproduktionsanlagen in Biotopen von nationaler Bedeutung sowie in Wasser- und Zugvogelreservaten. Damit werden die Biodiversität und Landschaften, die nicht als geeignete Gebieten ausgewiesen sind, geschont.

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