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Lancierung des Oberwalliser Nein-Komitees zur Kantonsverfassung

19. Dezember 2023 – Die Mitte Oberwallis, die SVP Oberwallis und neo – Die sozialliberale Mitte gründen im Hinblick auf die Abstimmung vom 3. März 2024 ein Oberwalliser Nein-Komitee. Die Parteien sprechen sich gegen die Totalrevision der Kantonsverfassung und gegen das Ausländerstimmrecht auf Gemeindeebene aus.

Nachfolgend gehen wir auf einige gewichtige Nachteile des Verfassungsentwurfs ein:

Schwächung des Oberwallis als sprachlich-kulturelle Minderheit und Schwächung der kantonalen Einheit

  • Die Grossratssitze werden künftig anhand der Wohnbevölkerung statt der Schweizer Bevölkerung verteilt. Aufgrund dieser Neuerung wird das Oberwallis im Grossen Rat mehrere Sitze verlieren. Angesichts des bereits stattfindenden demografischen Rückgangs würde das Oberwallis durch den vorgeschlagenen Entwurf noch stärker und unwiderruflich an politischem Gewicht verlieren.
  • Die Verfassung will den Staatsrat auf sieben Mitglieder vergrössern, verwehrt jedoch dem Oberwallis den berechtigten Anspruch auf zwei garantierte Staatsräte. Heute ist dem Oberwallis einer von fünf garantiert, neu wären es nur noch einer von sieben.
  • Das Projekt der Verfassung, welches den kantonalen Zusammenhalt stärken wollte, wird wegen des fehlenden Minderheitenschutzes auf politischer und institutioneller Ebene die Polarisierung der Kantonsteile weiterbefördern.

Schwächung der Randregionen

  • Der neue Verfassungsentwurf schafft identitätsstiftende Elemente wie die Bezirke sowie die Präfektinnen und Präfekten ab. Dies sind künstliche Eingriffe in historisch gewachsene
    Gebilde mit unklaren Auswirkungen.
  • Der neue Entwurf verstärkt die Tendenz zur Zentralisierung und geht mit einer Schwächung der Rechte der Gemeinden einher.
  • Zwangsfusionen von Gemeinden und Burgergemeinden werden nach der Annahme der neuen Verfassung möglich sein. Dies ist ein massiver Eingriff in die Souveränität der jeweiligen Gemeinden resp. Burgergemeinden und steht im Widerspruch zum föderalistischen Prinzip der Schweiz.
  • Die Abschaffung der Unterwahlkreise schwächt die Repräsentativität der Berg- und Randregionen, welche vor grossen Herausforderungen stehen. Dadurch wird der Berg-Tal-Gegensatz verschärft.

Aufblähung des Staatsapparats und unnötig kostspieliger Ausbau des Sozialstaats

  • Mit der Erweiterung des Staatsrats auf sieben Personen geht die Schaffung von neuen Departementen und damit eine erhebliche Steigerung der Staatsausgaben einher.
    Die Einführung von überflüssigen juristischen Einheiten (Verfassungsgericht und Familiengericht, nachdem die KESB unlängst aufwendig kantonalisiert worden ist) wird zwangsläufig mit Mehrkosten einhergehen.
  • Die Regelung, dass Sozialhilfe nicht zurückbezahlt werden muss, wird die ohnehin belastete Staatskasse weiter unter Druck setzen.
    Die Einführung einer kantonalen Elternzeit wäre für das Wallis finanziell nicht stemmbar. Eine angemessene und wirtschaftsfreundliche Elternzeit macht nur auf nationaler Ebene Sinn und ist auch nur auf dieser Ebene finanzierbar.
  • Die Realisierung aller im Verfassungsentwurf vorgesehenen Staatsaufgaben und Grundrechte würde zu einem Ausbau der Bürokratie führen (z.B. Einführung von General- und Regionalräten), was neben den ausufernden Kosten zu ineffizienten Prozessen führen wird.

Realpolitisch nicht stemmbare Kostenfolgen

  • Die unmittelbaren Kosten nach Annahme der Verfassung belaufen sich auf 15 bis 20 Millionen Franken. Danach wird mit jährlichen Mehrkosten von 100 bis 200 Millionen Franken pro Jahr gerechnet.
  • Die Einhaltung der doppelten Ausgaben- und Schuldenbremse kann bei einer Annahme des Verfassungsentwurfs nicht mehr gewährleistet werden.
  • Der Verfassungsentwurf generiert über die enthaltenen teuren Teilprojekte Kostenfolgen, die weder den auf SNB-Geldern und den interkantonalen Finanzausgleich angewiesenen
    Kantonsfinanzen noch der wirtschaftlichen Strukturschwäche des Wallis Rechnung trägt.

Ausländerstimmrecht auf Gemeindeebene

  • Der Verfassungsentwurf sieht ein zwingendes Ausländerstimmrecht auf Gemeindeebene vor. Ausländer sollen wählen, gewählt werden und abstimmen können.
  • Diese Regelung widerspricht der Meinung einer Mehrheit der Oberwalliser Bevölkerung, welche sich klar für die Beibehaltung des bewährten, der Integration zuträglichen
    Einbürgerungsprozesses ausspricht. Wer mitbestimmen will, soll sich integrieren und einbürgern lassen.

Verfassung ist überladen

  • Die aktuelle Verfassung besteht aus 109 Artikeln, während der neue Entwurf 190 Artikel umfasst.
  • Das unnötig aufgeblähte Regelwerk enthält zahlreiche Inhalte, die nicht in die ranghöchsten Normen eines Staatswesens gehören, sondern als Elemente in die untergeordnete Gesetzgebung zu integrieren sind.
  • Der Verfassungsentwurf enthält zahlreiche Doppelspurigkeit, welche bereits die Bundesverfassung beinhaltet und regelt.

 

Keine Kritik ohne Lösungsvorschlag!

Die Stärkung der modernen Grundrechte, die wir als wesentliche Kernelemente staatlichen Handelns und des allgemeinen legislativen Prozesses einordnen, ist auf der ausführenden Ebene durch separate Gesetze zu regeln. Eine Ablehnung der neuen Verfassung in der aktuellen Form bedeutet nicht, dass die zahlreichen positiven Elemente des Entwurfs hinfällig werden. Wir schlagen vor, dass in mehreren Tranchen Teilrevisionen umgesetzt werden, welche die notwendigen Modernisierungsschritte sicherstellen. Soll die neue Kantonsverfassung auf allgemeine Akzeptanz im Oberwallis stossen, muss diese daher einer Verschlankungskur unterzogen werden. Diese muss sich am Grundsatz «mehr Realitätssinn statt Träumereien» orientieren. Es gilt sicherzustellen, dass der Kanton eine Verfassung führt, deren Umsetzung kurz-, mittel- und auch langfristig die Einhaltung der doppelten Ausgaben- und Schuldenbremse sicherstellen wird. Das Oberwalliser Nein-Komitee ist der festen Überzeugung, dass die Oberwalliserinnen und Oberwalliser den vorliegenden Verfassungsentwurf an der Urne parteiübergreifend und geschlossen ablehnen müssen, um unserem Kantonsteil als sprachlich-kulturelle Minderheit trotz demografischer Nachteile längerfristig eine angemessene Stimme zu garantieren.

Foto des Oberwalliser Nein-Komitees: von links Aron Pfammatter, Matteo Abächerli, Melanie Burgener, Flavio Schmid, Romano Amacker und Michael Graber.

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